Pressemitteilungen
17. 03. 2004
Auch wenn die CDU/CSU versucht, nach den schrecklichen Bombenanschlägen von Madrid die Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz mit Sicherheitsfragen zu befrachten, ist von der Sache her ein Kompromiss immer noch möglich. Es bietet sich eine differenzierte Lösung hinsichtlich der Einreisebestimmungen und der Vorschriften über Ausweisung an.
Da es kein Recht auf Einreise nach Deutschland gibt, ist es richtig, bei der Erteilung von Einreisevisa vorsichtig zu verfahren. Gefährdungen für die innere Sicherheit sind dabei selbstverständlich ein Grund, die Einreise zu verweigern. Dies kann durchaus im Zuwanderungsgesetz zum Ausdruck gebracht werden.
Die Ausweisung eines schon in Deutschland lebenden Ausländers ist ein einschneidender Vorgang. Dafür existieren bereits die notwendigen Gesetzesbestimmungen, die den Behörden genügend Handhabe zur Wahrung unserer Sicherheitsinteressen geben.
§ 45 Absatz 1 des Ausländergesetzes bestimmt schon jetzt:
"Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt."
Damit ist alles gesagt. Die Regelung ist eine sehr weitgehende, allgemein gehaltene Generalklausel. Entgegen dem Eindruck, der öffentlich erweckt wird, ist nach § 45 Ausländergesetz eine Ausweisung sehr wohl auch dann möglich, wenn der Betroffene noch nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt ist.
Ich fordere Stoiber, Beckstein und Schily auf, zu erklären, was sie denn darüber hinaus noch regeln wollen. Das geltende Recht lässt das, was insbesondere von der CDU/CSU jetzt lautstark gefordert wird, längst zu, nämlich einen effektiven Schutz der inneren Sicherheit mit dem Mitteln des Ausländerrechts.
Da dem so ist, kann an diesem Diskussionspunkt vernünftigerweise das Zuwanderungsgesetz nicht scheitern.
Bettina Lauer - Telefon [030] 227-55736 - [email protected]
STADLER: Zuwanderungsgesetz muss nicht an Sicherheitsfragen scheitern
BERLIN. Zu den Auswirkungen der Debatte über die innere Sicherheit auf das Zuwanderungsgesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Max STADLER:Auch wenn die CDU/CSU versucht, nach den schrecklichen Bombenanschlägen von Madrid die Verhandlungen über das Zuwanderungsgesetz mit Sicherheitsfragen zu befrachten, ist von der Sache her ein Kompromiss immer noch möglich. Es bietet sich eine differenzierte Lösung hinsichtlich der Einreisebestimmungen und der Vorschriften über Ausweisung an.
Da es kein Recht auf Einreise nach Deutschland gibt, ist es richtig, bei der Erteilung von Einreisevisa vorsichtig zu verfahren. Gefährdungen für die innere Sicherheit sind dabei selbstverständlich ein Grund, die Einreise zu verweigern. Dies kann durchaus im Zuwanderungsgesetz zum Ausdruck gebracht werden.
Die Ausweisung eines schon in Deutschland lebenden Ausländers ist ein einschneidender Vorgang. Dafür existieren bereits die notwendigen Gesetzesbestimmungen, die den Behörden genügend Handhabe zur Wahrung unserer Sicherheitsinteressen geben.
§ 45 Absatz 1 des Ausländergesetzes bestimmt schon jetzt:
"Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt."
Damit ist alles gesagt. Die Regelung ist eine sehr weitgehende, allgemein gehaltene Generalklausel. Entgegen dem Eindruck, der öffentlich erweckt wird, ist nach § 45 Ausländergesetz eine Ausweisung sehr wohl auch dann möglich, wenn der Betroffene noch nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt ist.
Ich fordere Stoiber, Beckstein und Schily auf, zu erklären, was sie denn darüber hinaus noch regeln wollen. Das geltende Recht lässt das, was insbesondere von der CDU/CSU jetzt lautstark gefordert wird, längst zu, nämlich einen effektiven Schutz der inneren Sicherheit mit dem Mitteln des Ausländerrechts.
Da dem so ist, kann an diesem Diskussionspunkt vernünftigerweise das Zuwanderungsgesetz nicht scheitern.
Bettina Lauer - Telefon [030] 227-55736 - [email protected]